In den letzten Wochen des Jahres herrscht Hochkonjunktur
für geschlossene Fonds: Im Dezember 2012 stieg die Summe, die deutsche Anleger
in geschlossene Immobilienfonds investierten, von etwa 150 Millionen Euro auf
mehr als 500 Millionen Euro an. Dies geht aus den Branchenzahlen des VGF
(Verband Geschlossene Fonds) hervor. Der Grund liegt auf der Hand: Viele
Anleger wollen sich vor dem Jahreswechsel noch Steuervorteile sichern. Doch die
Beteiligung an einem geschlossenen Fonds will gut überlegt sein, wie Fachanwältin
Nicole Mutschke aus Düsseldorf weiß.
Die Aussicht, mit einer Fondsbeteiligung möglicherweise
Steuern sparen zu können, reizt viele Anleger. Auch die prognostizierten
Renditemöglichkeiten sind oft verlockend. Diese Aspekte stehen deshalb beim
Vertrieb geschlossener Fonds meist im Vordergrund. Anleger sollten allerdings
bedenken, dass diesen Vorteilen auch Nachteile gegenüberstehen: Sowohl mögliche
steuerliche Vorteile wie auch potenziell hohe Renditen ergeben sich nämlich aus
dem Umstand, dass es sich bei geschlossenen Fonds um unternehmerische
Beteiligungen handelt. Und diese sind immer auch mit dem Risiko des Scheiterns
verbunden.
Risiko des Totalverlusts
Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und
Kapitalmarktrecht, warnt deshalb davor, unter Zeitdruck Fondsanteile zu
zeichnen. „Wer in einen geschlossenen Fonds investiert, nimmt damit auch die
Möglichkeit in Kauf, das eingesetzte Kapital zu verlieren“, so Mutschke. „Dies
sollte jedem klar sein, der sich zu dieser Investition entschließt. Wer
beispielsweise eine Geldanlage zur Altersvorsorge sucht, der ist mit anderen
Produkten meist besser beraten.“
Nicole Mutschke vertritt schwerpunktmäßig Mandanten, die
in geschlossene Fonds, also Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds,
Windparkfonds oder Flugzeugfonds investiert haben und nun Schadensersatzansprüche
geltend machen wollen. Ob diese Aussicht auf Erfolg haben, ist vom Einzelfall
abhängig. Betroffene sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht wenden, um eine fundierte Einschätzung zu erhalten.
Weitere Informationen unter http://www.kanzlei-mutschke.de.
Fachkanzlei Mutschke
Büro Düsseldorf
Königsallee 60 f
40212 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 68 87 87-30
duesseldorf@kanzlei-mutschke.de
Die Fachkanzlei Mutschke hat
sich auf Bank- und Kapitalmarkrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte der
Kanzlei betreuen insbesondere Gesellschafter geschlossener Fonds und Käufer von
sogenannten Schrottimmobilien. Inhaberin ist Nicole Mutschke, Fachanwältin für
Bank- und Kapitalmarkt. Sie greift auf Erfahrungen aus mehreren Tausend Fällen
des Anlegerschutzes zurück und vertritt ihre Mandanten bundesweit engagiert
gegenüber Vermittlern, Verkäufern, finanzierenden Banken und
Fondsgesellschaften. Der Hauptsitz der Kanzlei ist Düsseldorf, die Zweigstelle
befindet sich in Bielefeld. www.kanzlei-mutschke.de.